Attraktive Förderung für kleine Projekte

Kommunen und private Träger in der Eider-Treene-Sorge-Region haben wieder die Möglichkeit, vom Regionalbudget des Kleinförderprogramms zu profitieren. Levke Brauer, Regionalmanagerin der AktivRegion Eider-Treene-Sorge, hebt die Bedeutung des Programms hervor: „Die Neugestaltung der Kanuanlegestelle Tetenhusen, die Aufwertung des Heimatmuseums Wanderup oder ein Multifunktions-Kofferanhänger für die Wildtierrettung Hennstedt sind nur einige der 16 Projekte, die wir vergangenes Jahr fördern konnten.“

Antragsteller können sich auf eine Förderung von bis zu 80 Prozent bewerben, wobei die Gesamtinvestition 20.000 Euro nicht überschreiten darf. „Das Regionalbudget bietet gerade kleineren Gemeinden eine große finanzielle Unterstützung. Besonders die hohe Förderquote von bis zu 80 Prozent der Bruttokosten macht das Förderprogramm so attraktiv“, erklärt Brauer.
Für 2025 stehen der Aktivregion Eider-Treene-Sorge 200.000 Euro aus dem Bundesförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Verfügung. Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden Projektbewertung und Eingangszeitpunkt über die Vergabe. Die Bewerbungsfrist endet am 14. Februar.

Besonderes Augenmerk sollte auf die verkürzte Umsetzungsfrist von 8 bis 12 Wochen gelegt werden, weil die Projekte bis zum 31. Oktober 2025 umgesetzt und abgerechnet sein müssen. Alle Antragsunterlagen sowie der Zeitplan sind auf der Website des Vereins verfügbar.

 

Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Die bewilligten Mittelansätze müssen im gesetzlich festgestellten Haushaltsplan durch die jeweiligen Parlamente bestätigt werden und bilden die Rechtsgrundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes in Gestalt des Zuwendungsbescheides durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde zugunsten der Zuwendungsempfänger. Solange keine rechtgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.

 

Bild: Ein Multifunktionsanhänger wurde für die Wildtierrettung Hennstedt gefördert. ©Wildtierrettung Hennstedt