Start des Regionalbudgets 2026 in der AktivRegion Südliches Nordfriesland
Die AktivRegion Südliches Nordfriesland ruft alle engagierten Akteure in der Region auf, ihre Ideen für Kleinprojekte einzureichen. Für das Regionalbudget 2026 stehen der Region insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Die Fördermittel stammen aus dem Bundesförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Gefördert werden Projekte, die mindestens ein Ziel der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) der AktivRegion erfüllen und zur ländlichen Entwicklung beitragen.
Wer kann sich bewerben? Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Gemeinden, Vereine), aber auch natürliche Personen und Personengesellschaften können Anträge stellen. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 2.500 und 20.000 Euro brutto liegen. Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 16.000 Euro. Die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen muss bis zum 1. Februar 2026 erfolgen, die Projektumsetzung und Abrechnung bis zum 31. Oktober 2026. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Frühjahr 2026 durch ein Gremium der AktivRegion. Sollte der Fördertopf überzeichnet sein, entscheiden Projektbewertung und Eingangszeitpunkt über die Förderung.
Das Regionalbudget 2025 hat zahlreiche Projekte ermöglicht, die das Leben in der Region bereichern. Dazu gehörten:
- die Einrichtung eines neuen Dorfgemeinschaftsplatzes mit Sitzgelegenheiten,
- die Anschaffung von Spielgeräten für einen Naturerlebnisbereich,
- die Gestaltung eines barrierefreien Zugangs zu einem Kulturtreffpunkt,
- sowie die Installation von Infotafeln für Rad- und Wanderwege.
Diese Beispiele zeigen, wie vielfältig die Möglichkeiten sind – von Infrastruktur für Begegnungen bis zu Angeboten für Freizeit und Tourismus.
Alle Details, Formulare und die Projektauswahlkriterien sind zu finden unter www.aktivregion-snf.de/projekt-starten/regionalbudget
Kontakt: Miriam Templin, Regionalmanagerin, Tel. 04333-99 24 913, E-Mail: m.templin@eider-treene-sorge.de
Hinweis: Die Gewährung von Zuwendungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt und der Freigabe der Mittel durch die Haushaltsgesetzgeber des Bundes und des Landes. Solange keine rechtsgültigen Haushaltspläne aufgestellt sind, steht die Zusage einer möglichen Förderung über das Regionalbudget unter einem sogenannten Haushaltsvorbehalt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
© ETS GmbH
© Gemeinde Christiansholm