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Weitere Fördermöglichkeiten

Hier finden Sie eine Übersicht zu den kommunalen Fördermöglichkeiten neben den AktivRegionen. Alle 122 Gemeinden der Flusslandschaft können diese beantragen.

Fördersteckbrief

Förderung kommunaler Projekte zur Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Verkehrssicherheit im Radverkehr im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“



Ländlicher Tourismus

Ziel: Erhalt und touristische Inwertsetzung des Naturerbes

Förderfähig sind...

  • Freizeitinfrastruktur mit Bezug zum naturnahen Tourimus
  • Umwelt- und Naturerlebnisinfrastruktur mit Bezug zur Umweltbildung
  • Natur- und Raumbezogene Infrastruktur

Zuschussquote bis 53 % der förderfähigen Bruttokosten

Antragseinreichung: 1 - 2 Stichtage pro Jahr

Das kulturelle Erbe soll erhalten werden
Das kulturelle Erbe soll erhalten werden

Erhaltung des kulturellen Erbes

Ziel: Erhalt des kulturellen Erbes

Förderfähig sind...

die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des kulturellen Erbes von Dörfern in

  • Museen und Gedenkstätten
  • Kulturelle Merkmale der Dörfer, sakrale Gebäude, historische Gutsanlagen und Baudenkmäler
  • Emsembles/ Plätze und Gebäude, die für die kulturelle Identität der Dörfer prägend sind

Zuschussquote bis 53 % der förderfähigen Bruttokosten

Antragseinreichung: 1 - 2 Stichtage pro Jahr

Das kulturelle Erbe soll erhalten werden
Das kulturelle Erbe soll erhalten werden

Modernisierung ländlicher Wege

Ziel: Ausbau und Modernisierung ländlicher Wege

Förderfähige Wegebaumaßnahmen sind...

  • Erhöhung der Tragfähigkeit und/ oder Verbreiterung
  • Ausbau von Wegen (keine Unterhaltungsmaßnahmen)
  • Bündelung von Schwerlastverkehr und Multifunktionalität (Kernwege)
  • Brücken

Ausgenommen sind Wege innerhalb geschlossener Ortslage, sowie Wege unter 500 m Länge

Zuschussquote bis 53 % der förderfähigen Bruttokosten

Bagatellgrenze: 75.000 € (Zuschuss)

Auswahlkriterien: besondere Berücksichtigung bei Erschließungsfunktion

Antragseinreichung: 2 Stichtage pro Jahr (1.4. und 1.11.)

Das kulturelle Erbe soll erhalten werden
Das kulturelle Erbe soll erhalten werden

Breitbandinfrastruktur

Ziel: Flächendeckende Breitbandversorgung bis 2025

Förderfähig sind...

  • Planungs- und Beraterleistungen
  • Investitionen zur Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke
  • Betreibermodelle
  • Mitverlegung von Leerrohren

Zuschussquote bis 75 % der Bruttogesamtkosten

Förderung

  • Schwellenwert < 30 Megabit/ Sekunde (NGA-Netze)
  • Maximale Förderhöhe: 8 Mio. Euro
  • Nachweis fehlender oder unzureichender Breitbandversorgung

Antragseinreichung: 4 Stichtage pro Jahr (1.3., 1.6., 1.9. und 1.12.)

Bildung

Ziel: Sicherstellung und Verbesserung der Lebensqualität durch Bildung

Förderfähig sind...

  • Multifunktionale Bildungshäuser, Häuser des Lebens und Lernens
  • Familienzentren
  • weitere investive Bildungsprojekte
  • inkl. Vorarbeiten und Machbarkeitsstudien, Beratungskosten

Zuschussquote bis 65 % der förderfähigen Bruttokosten, plus 10 % bei Umsetzung der Entwicklungsstrategie der AktivRegion

Förderung

  • Höchstzuschuss: 750.000 €
  • Bagatellgrenze: 100.000 €
  • Konzeptentwicklung in der Regel über AktivRegion

Antragseinreichung: 1 - 2 Stichtage pro Jahr

Nahversorgung

Ziel: Sicherstellung und Verbesserung der Lebensqualität durch Vernetzung von Angeboten

Förderfähig sind...

  • MarktTreffs
  • Multifunktionale Zentren
  • a) für Gesundheit und soziale Angebote
  • b) für Kultur- und Dienstleistungen und ihre Mobilitätsangebote
  • Inkl. Machbarkeitsstudien, Beratungs- und Entwicklungskosten

Zuschussquote bis 65 % der förderfähigen Bruttokosten, plus 10 % bei Umsetzung der Entwicklungsstrategie der AktivRegion

Förderung

  • Höchstzuschuss: 750.000 €
  • Bagatellgrenze: 100.000 €
  • Konzeptentwicklung in der Regel über AktivRegion

Antragseinreichung: 1 - 2 Stichtage pro Jahr

Das kulturelle Erbe soll erhalten werden
Das kulturelle Erbe soll erhalten werden

Ortskernentwicklung

Ziel: Entwicklung von Orten unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung

Förderfähig sind...

  • Investive Projekte, wie Gemeinschaftseinrichtungen, Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen, ortsgestalterische Maßnahmen, Umnutzung dörflicher Bausubstanz

Zuschussquote bis 75 % der förderfähigen Bruttokosten, je nach Zuwendungsempfänger

Antragseinreichung: jederzeit

Kommunalrichtlinie (Förderung von Klimaschutz-Maßnahmen)

Ziel: Umsetzung von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen und nachhaltigen Mobilitätslösungen

Förderfähig sind...

Strategische Förderschwerpunkte:

  • Fokusberatung
  • Energiemanagementsysteme
  • Umweltmanagementsysteme
  • Energiesparmodelle
  • Starterpaket Energiesparmodelle
  • Kommunale Netzwerke
  • Potenzialstudien
  • Erstvorhaben Klimaschutzkonzepte
  • Anschlussvorhaben Klimaschutzkonzepte
  • Ausgewählte Maßnahme (nach Konzept)


Zuschussquote  ist unterschiedlich hoch.


Antragseinreichung:  jederzeit

Investive Förderschwerpunkte:

  • Beleuchtung Außen
  • Beleuchtung Innen und Halle
  • Raumlufttechnische Anlagen
  • Mobilitätsstationen
  • Verbesserung des Radverkehrs
  • Integrierte Verkehrssteuerung
  • Getrenntsammlung von Gartenabfällen
  • Vergärungsanlagen für Bioabfälle
  • Siedlungsabfalldeponien
  • Klärschlammverwertung
  • Lüftungen von Abwasseranlagen
  • Pumpen & Motoren von Abwasseranlagen
  • Vorklärung/ Faulungsanlagen
  • Verfahrenstechnik in Abwasseranlagen
  • Aggregate in der Trinkwasserversorgung
  • Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Rechenzentren
  • Weitere investive Maßnahmen

Ansprechpartner:

Erstberatungen:

Alle anderen Fragestellungen:

  • Service- und Kompetenzzentrum kommunaler Klimaschutz (SK:KK), skkkklmschtzd, Tel.: 030 39001170

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Regionaldezernat Nord

Bahnhofstraße 38, 24397 Flensburg


Für die AktivRegion Eider-Treene-Sorge:

Daniel Omelanowsky

Tel.: 0461 804 274

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Für die AktivRegion Südliches Nordfriesland:

Norbert Limberg

Tel.: 0461 804 300

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Deutsche Vernetzungsstelle ländliche Räume (DVS)

Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Tel.: 0228 6845 3722

dvs@ble.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel


Jürgen Blucha

Tel.: 0431 988 4980

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Inez Kleber

Tel.: 0431 988 5154

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Akademie für ländliche Räume S-H e. V. (ALR)

Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek


Torsten Sommer und Ines Möller

Tel.: 04347 704 800

info@alr-sh.de

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